Die neuen Bestimmungen zur gesetzlichen Gewährleistung
Zum 1. Januar 2002 hat sich das zuvor gültige Recht bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung geändert. So gilt seitdem eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer Mängel der Ware - soweit diese bereits beim Kauf der Ware existierten – beanstanden und Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch verlangen. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum muss der Käufer hierbei nicht den Nachweis antreten, dass der beanstandete Fehler bereits bei Übergabe der Ware bestand. Ab dem 7. Monat nach Übergabe der Ware ist dieser Nachweis jedoch erforderlich. Detaillierte Information zum neuen Gewährleistungsrecht erteilen Ihnen im Übrigen auch die Verbraucherschutzverbände.
Kenwood Electronics Deutschland GmbH akzeptiert bereits für alle Produkte mit einem Verkaufsdatum ab 01. Dezember 2001 die Anwendung des neuen Rechts.
Herstellergarantie
Darüber hinaus gewährt Kenwood nach wie vor eine eigene Herstellergarantie, die über die gesetzliche Vorschrift hinausgeht. Innerhalb der jeweiligen Garantiefristen kommt es im Gegensatz zu den Bedingungen der gesetzlichen Gewährleistung nicht auf die "Anfänglichkeit" des Mangels an. Das heißt, der Käufer muss nicht nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an bestand.
Für Geräte ab Kaufdatum 1. Oktober 2003 gelten folgende Garantiezeiten für die unterschiedlichen Produktbereiche:
| Home Entertainment |
24 Monate |
| Car Audio/Car Navigation |
24 Monate |
Die oben beschriebene gesetzliche Gewährleistung wird durch die Herstellergarantie im Übrigen nicht eingeschränkt.